Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christ Party & Catering GmbH

I. Geltungsbereich und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Christ Party & Catering GmbH (nachfolgend „Christ Catering“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) unabhängig davon, ob der Kunde  Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Der Kunde ist Verbraucher soweit der Zweck der georderten Leistung nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  2. Die AGB gelten ausschließlich. Widersprechende und/oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Christ Catering nicht.

  3. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Kunde die nachfolgenden AGB an.

  4. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für künftige Geschäfte zwischen Christ Catering und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Innerhalb eines Vertrags werden Änderungen dieser AGB dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit Christ Catering im Rahmen der Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Christ Catering in ihrem Angebot besonders hinweisen.

II. Warenangebot

Das umfangreiche Sortiment von Christ Catering ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich Christ Catering einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

III. Standzeit Buffet

  1. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittel-hygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Kunde nach Absprache mit Christ Catering mit der Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten ausweichen.

  2. Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernimmt Christ Catering für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe gemäß Tz. VII. durch den Kunden keinerlei Haftung.

IV. Preise, Preisliste und Mehrwertsteuer

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der Christ Catering zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Christ Catering an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Kunden genehmigt wurden.

  2. Sofern im Einzelfall nicht Preise vereinbart sind, gelten die in der Preisliste neuesten Datums aufgeführten Preise.

  3. Christ Catering ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten (Energiekosten, Treibstoffkosten, Kosten für Lebensmittel, Getränke und Rohstoffe) erhöhen.

  4. Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  5. Der Kunde trägt neben der eigentlichen Vergütung bestimmte Auslagen, die ersetzt werden müssen.

V. Fälligkeit, Anzahlung, Verzug

  1. Für alle Verträge gelten folgende Regeln: Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart ist, wird sofort nach dem Vertragsschluss bei einem Auftragswert ab 3.000 Euro netto eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % der Auftragssumme fällig. Die restlichen 20 % der Auftragssumme werden unmittelbar nach der Veranstaltung fällig.

  2. Variable Kosten (z. B. Getränkeverbrauch oder höherer Personaleinsatz) werden nach der Veranstaltung nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

  3. Bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands werden wir stets 100% Vorauskasse in Rechnung stellen.

  4. Die Zahlungen sind per Überweisung auf Kosten des Kunden auszuführen.

  5. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 %-Punkte über den Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Wir sind berechtigt, etwaigen weiteren Schadenersatz zu verlangen und andere gesetzliche Rechte geltend zu machen, insbesondere die Zahlung einer gestaffelten Mahngebühr.

  6. Vor Rechnungsstellung teilt der Kunde uns die korrekte Rechnungsanschrift mit. Für das nochmalige Ausstellen einer Rechnung an einen korrigierten Rechnungsempfänger (Name und/oder Anschrift) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-- EUR zzgl. MwSt..

VI. Rücktritt, Storno, Kosten, Änderung der Teilnehmerzahl, Zahlungspflicht trotz Streiks

  1. Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Christ Catering getroffen wurden, hat Christ Catering Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wie folgt:

    1. Nach Auftragsvergabe werden bei einer Stornierung bis sieben volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag 80 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

    2. Bei einer Stornierung bis drei volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag werden 90 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

    3. Bei einer Stornierung unter drei vollen Werktagen vor dem ersten Veranstaltungstag werden 100 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

  2. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Berechnung der Entschädigung das preislich niedrigste Buffet oder Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

  3. Abgeschlossene Verträge für Räumlichkeiten werden nach den Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters berechnet.

  4. Der Kunde schuldet keine Entschädigung gemäß Abs. 1,2 und 3, wenn er nachweist, dass  Christ Catering infolge des Rücktritts überhaupt kein Schaden oder keine Wertminderung entstanden ist oder der Schaden oder Wertminderung wesentlich niedriger als die Pauschale sind.

  5. Der Kunde ist verpflichtet, Christ Catering gegenüber bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die Speisenplanung, der genaue Ablauf der Veranstaltung und sonstige, für die Veranstaltung wichtige Details, müssen Christ Catering bis spätestens zehn Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Anpassung der Personenzahl kann bis fünf Werktage vor Veranstaltungsdatum erfolgen. Bei kurzfristiger Auftragserteilung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich mitzuteilen.

  6. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Christ Catering berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person angemessen zu erhöhen.

  7. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

  8. Der Kunde ist zur Bezahlung der bestellten Ware und Leistung auch dann verpflichtet, wenn sein Betrieb bestreikt wird.

VII. Transport, Gefahrtragung, Übergabe

  1. Versendet Christ Catering den Liefergegenstand nach einem anderen Ort als ihren Firmensitz, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Christ Catering die Ware oder den Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten ausgeliefert hat. Erfolgt die Versendung mit eigenen Fahrzeugen der Christ Catering, so geht die Gefahr über mit dem Zeitpunkt der Ankunft der Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden. Der Kunde trägt die Transportkosten von dem Firmensitz der Christ Catering zu dem Bestimmungsort.

  2. Die Übergabe des Liefergegenstandes erfolgt förmlich und unverzüglich nach Leistungs-erbringung/Anlieferung. Der Kunde verpflichtet sich, am Übergabetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Übergabetermin kurz vor Veranstaltungs-beginn nicht unangemessen ist.

  3. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Übergabe.

  4. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Übergabe in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten bzw. zubereiteten Speisen und Getränke begonnen, so gilt die Übergabe mit der Benutzungs-handlung als erfolgt.

 VIII. Termine, Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, Christ Catering wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird Christ Catering von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit Christ Catering die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden. Christ Catering hat die Verzögerung oder die Unmöglichkeit der Lieferung nicht zu vertreten, wenn Christ Catering von ihren Lieferanten verzögert oder nicht beliefert worden ist (Selbstbelieferungsvorbehalt).

  2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit Christ Catering sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen Christ Catering solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich Christ Catering die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor.

  3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die Christ Catering selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind von dem Kunden zu beschaffen.

  4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Verkehrs-beeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten der Christ Catering. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.

  5. Spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Kunde über.

IX. Mängel und Gewährleistung

  1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung der Christ Catering als vom Kunden akzeptiert.

  2. Bei berechtigten Mängeln steht Christ Catering nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Kunde dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, eine Preisminderung vornehmen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.

  3. Christ Catering versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Christ Catering haftet nicht für nach Ablieferung beim Kunden durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen entstandene Schäden an der Ware.

  4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.

  5. Die Verjährung der Ansprüche der Kunden (Unternehmer) aufgrund eines Mangels wird auf ein Jahr beschränkt.

X. Haftung der Christ Catering

  

  1. Christ Catering haftet auf Schadenersatz nur
    • bei Vorsatz,
    • bei grober Fahrlässigkeit,
    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • nach dem Produkthaftungsgesetz
    • und unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen:

  2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Christ Catering auch bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

  3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

  4. Christ Catering haftet nicht für Schäden durch die Waren und Speisen von Christ Catering, sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an Christ Catering zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.

  5. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die Christ Catering im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern Christ Catering nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird und, sofern durch die Pflichtverletzung von Christ Catering Schäden für Leib, Leben und Gesundheit entstehen. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Christ Catering gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.

  6. Ebenso wenig haftet Christ Catering für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

XI. Kündigung durch die Christ Catering

Christ Catering ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,

  • der Ruf sowie die Sicherheit der Christ Catering erheblich gefährdet wird,

  • im Falle höherer Gewalt, sofern die Vertragserfüllung nicht nur vorübergehend erschwert oder unmöglich wird,

  • wenn vereinbarte Akontozahlungen des Kunden nicht termingerecht eingehen.

XII. Haftung des Kunden

  1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Die Kosten daraus sind Christ Catering voll zu ersetzen. Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments (Gläser, Besteck, Geschirr, Tischwäsche, Event-Equipment, Dekoration, Möbel etc.) der Christ Catering wird dies dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt. Die Zählung von verwendetem Equipment findet im Hause Christ Catering statt.
    Christ Catering kann vom Kunden den Nachweis angemessener Haftpflichtversicherung verlangen. Christ Catering haftet nicht für Verlust, Bruch oder Beschädigung der von Kunden eingebrachten Gegenstände.

  2. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden. Leihwaren/Mietobjekte sind nicht versichert. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch Christ Catering gesondert berechnet.

XIII. Datenschutz /Datenspeicherung

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert.

Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Möchte der Kunde die gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen, kann er dies jederzeit per Post, per E-Mail oder telefonisch mitteilen.

XIV. Urheberrecht

Christ Catering behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Ware und Equipment der Christ Catering aufgebaut ist, zu Marketingzwecken Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen. Das Recht an diesen Werken steht ausschließlich Christ Catering zu.

XV. Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Saarlouis (Saarland), soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Christ Catering darf den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

XVI. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Dillingen, April 2020